So wird’s gemacht: Treppenhausreinigung und Putzplaneinhaltung

Treppenhausreinigung und Putzplaneinhaltung

Ein regelmäßig und gründlich gereinigtes Treppenhaus liegt im Interesse aller Hausbewohner. In der Praxis lässt sich das allerdings manchmal gar nicht so einfach umsetzen. Insbesondere dann, wenn die Treppenhausreinigung nicht klar geregelt ist oder der Putzplan nicht eingehalten wird.

Wer trägt eigentlich die Verantwortung für die regelmäßige Treppenhausreinigung? Ist dafür der Vermieter oder der Mieter zuständig? Wie lässt sich die Putzplaneinhaltung im Alltag realisieren?

Wir haben Ihnen alle praktischen Informationen rund um die Treppenhausreinigung in diesem Beitrag zusammengestellt.

Grundsätzliche Frage: Wer muss das Treppenhaus reinigen?

Gut zu wissen: § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) regelt die Treppenhausreinigung. Dies muss vom Vermieter getragen werden. Er wird dazu verpflichtet, den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu ermöglichen.

Übernimmt der Vermieter die Treppenhausreinigung selbst bzw. beauftragt er einen Hausmeister Service, muss dies im Mietvertrag deutlich festgehhalten werden. So können die dabei entstehenden Kosten auf den Mieter umgelegt werden.

Hinweis für Eigentümer: Die Treppenhausreinigung in einem Mehrfamilienhaus zählt zu den Kosten für Gebäudereinigung. Diese können Vermieter auf Basis von § 2 Nr. 9 Betriebs-Kosten-Verordnung (BetrKV) als Teil der Betriebskosten auf den Mieter umlegen.

Treppenhausreinigung durch Mieter?

Die Reinigung des Treppenhauses muss dann durch den Mieter übernommen werden, wenn dies als Pflicht im Mietvertrag festgehalten wurde. Eine Hausordnung legt hier fest, wer zu welchem Zeitpunkt und in welcher Regelmäßigkeit die Treppenhausreinigung übernimmt.

Hinweis für den Mieter: Als Mieter müssen Sie Ihren vertraglich festgelegten Verpflichtungen zur Treppenhausreinigung nachkommen. Unterlassen Sie Ihre Verpflichtung oder kommen Sie ihr nicht rechtszeitig nach, hat der Mieter ohne Setzung einer Frist das Recht, ein Reinigungsunternehmen zu beauftragen.

Hinweis für Vermieter und Mieter: Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen zur Reinigung nicht nach, können die Kosten, die für die Reinigung durch den Hausmeister Service entstanden sind, dem Mieter ohne Vorwarnung in Rechnung gestellt werden!

Treppenhausreinigung vorbereiten

Zur Vorbereitung der Treppenhausreinigung ist eine genaue Planung unerlässlich. Nur wenn alle Beteiligten wissen, wer wann die Reinigung des Treppenhauses übernimmt, lässt sich auch im Alltag ein sauberes Treppenhaus wirklich umsetzen.

Streit zwischen Vermietern und Mietern vermeiden:

Eigentümer bzw. Vermieter müssen im Vorfeld genau definieren, wie das Treppenhaus gereinigt werden muss und welche eventuell gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten wie Waschküche, Keller- oder Dachbodenzugänge dazugehören.

Halten Sie als Eigentümer am besten schriftlich in der Hausordnung oder in einem Reinigungsplan alle Informationen rund um die Treppenhausreinigung fest.

Informieren Sie jeden neuen Mieter über die Gegebenheiten in Ihrem Mehrfamilienhaus und lassen Sie den Mieter die Kenntnisnahme schriftlich bestätigen.

Am einfachsten gelingt das, durch einen entsprechenden Hinweis oder Absatz im Mietvertrag.

Unterschreibt der Mieter den Mietvertrag, bestätigt er damit auch schriftlich die Kenntnisnahme zur Reinigung des Treppenhauses. Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn die Reinigung durch einen Hausmeisterdienst übernommen wird und die Kosten auf den Mieter umgelegt werden.

Das erspart Ihnen Diskussionen oder Streitigkeiten mit Mietern, die sich ungerecht behandelt fühlen oder den Umfang der Tätigkeit nicht richtig einschätzen können.

Treppenhausreinigung Informationen:

  • Was gehört zur Reinigung des Treppenhauses dazu? Gibt es ggf. weitere gemeinschaftlich genutzte Räume, die bei der Reinigung bedacht werden müssen?
  • Welche Tätigkeiten müssen im Rahmen der Treppenhausreinigung vorgenommen werden?
  • Wer übernimmt die Reinigung des Treppenhauses? Der Eigentümer selbst bzw. ein von ihm beauftragter Hausmeisterdienst oder die Mieter des Hauses?
  • Wo werden alle Informationen zur Treppenhausreinigung gesammelt? Gibt es eine genaue Hausordnung sowie einen Putzplan mit Regeln zur Putzplaneinhaltung?

Beauftragt der Eigentümer einen Hausmeister Service mit der Treppenhausreinigung werden im Vorfeld alle Tätigkeiten, die die Reinigung des Treppenhauses umfassen, in einem Vertrag detailliert festgehalten.

Tipp für Eigentümer: Besprechen Sie alle Aufgaben rund um die Treppenhausreinigung im Detail ab und lassen Sie sich passend dazu ein unverbindliches Angebot erstellen. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Wohneigentum von den beauftragten Fachkräften professionell und regelmäßig gereinigt wird.

Zur Vorbereitung einer Treppenhausreinigung sind die passenden Hilfs- und Reinigungsmittel entscheidend. Ein beauftragter Hausmeister Service kümmert sich um die passenden Hilfsmittel und kennt auch geeignete Tricks, dass die zu reinigenden Flächen langanhaltend sauer und hygienisch rein sind.

Mieter, die die Treppenhausreinigung übernehmen, können die Reinigungsmittel frei wählen. Der Vermieter kann diese nicht zwingend vorschreiben. Jedoch sollten sich Mieter genau überlegen, wie sie vorgehen.

Es kann zum Beispiel sinnvoll sein bestimmte Bereiche zur Vorbereitung der Treppenhausreinigung zunächst mit dem Staubsauger zu bearbeiten.

Auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht aufwendiger erscheint, eine gesaugte Fläche lässt sich viel einfacher wischen, denn es gibt kaum noch grobe Schmutzpartikel, die sich hartnäckig im Lappen oder Putzwasser halten.

Praktische Tipps zur Reinigung des Treppenhauses

Sind Mieter oder ein Hausmeisterdienst zur Treppenhausreinigung verpflichtet, gehören dazu in der Regel sowohl das Durchkehren sowie das Wischen. Hinzu kommt die Reinigung der Fensterbänke und Geländer.

Definieren Sie als Vermieter in einem Reinigungsplan genau, welchen Umfang die Treppenhausreinigung hat und wie die Aufteilung der Arbeit vorgesehen ist. Halten Sie auf einem Putzplan folgende Punkte fest und hängen Sie diesen für alle gut sichtbar im Treppenhaus auf:

  • Datum, Woche, Monat
  • Wochentag
  • Aufgabe wie Staubsaugen, Kehren, Wischen, Staubwischen, weitere Aufgaben
  • Verantwortlicher/Wohneinheit

Klären Sie als Eigentümer bzw. Vermieter im Vorfeld die Mieter auf, welche Konsequenzen drohen, wen der Putzplan nicht eingehalten wird.

Nichteinhaltung Putzplan durch den Mieter:
Hier haben Sie bei Nichteinhaltung das Recht einen Hausmeister Service zu beauftragen, der die Aufgaben des Mieters übernimmt. Die Rechnung für den Aufwand des Hausmeisterdiensts muss der Mieter bezahlen.

Einhaltung Putzplan – ein effizienter Helfer: Ein einfaches Schild mit der Aufschrift „Kehrwoche“ kann Mietern zur Orientierung und als Erinnerung dabei helfen, den Putzplan auch einzuhalten. Dabei wird das Schild immer an die Wohnungstür des Mieters gehängt, der in der aktuellen Woche die Verpflichtung zur Hausreinigung hat.

Vorsicht: Rutschgefahr Treppenhaus Reinigung

Gerade während oder direkt nach der Reinigung des Treppenhauses bergen feuchte Böden eine enorme Rutschgefahr. Eigentümer sollten auf ein einfaches Warnschild setzen, dass der Hausmeister Service oder auch der jeweilig zuständige Mieter vor der Reinigung aufstellt und erst entfernt, wenn die Böden wieder trocken sind.

Der Aufsteller mit der Aufschrift „Vorsicht Rutschgefahr“ kann vor schweren Stürzen schützen und rechtzeitig auf eine mögliche Gefahr hinweisen.

Die Verantwortung liegt zwar zunächst bei der Person, die das Treppenhaus betritt, zumindest wenn sie sehen kann, das gerade frisch gewischt wurde, jedoch kann sich dies im Einzelfall recht schwierig gestalten. Ein Warnschild schützt hier nicht nur im Vorfeld vor Stürzen, sondern kann im Ernstfall bei einem Sturz auch vor Schadensersatzansprüchen bewahren.

So wird´s richtig gemacht! Mit unseren Informationen rund um die Treppenhausreinigung gelingt Ihnen nicht nur die Putzplaneinhaltung, Sie können sich auch jederzeit an einem sauberen und gepflegten Treppenhaus erfreuen.

Comments
  • helga sagt:

    Am sinnvollsten wäre es, eine Putzkraft einzuladen. Um auf die Nachbarreihe nicht abzuwarten, wäre es sinnvoll, die Hilfskraft zu engagieren. Recht vielen Dank für das brisante Thema!

  • Jonathan M. sagt:

    Ich finde es am sinnvollsten eine Hausmeisterfirma zu beauftragen. So wird die Haustreppenreinigung regelmässig und sorgfältig durchgeführt.

  • rudo sagt:

    Ich wohne in einem 7-stöckigem Hochhaus mit 20 Mietparteien. Nachdem die Mieter vorher nur die Reinigung ab ihrer Haustür bis zur unteren Etage durchführen mussten, soll jetzt die Regelung gelten, dass die Mieter umschichtig jeweils das gesamte Treppenhaus sowie die Treppe zum Keller, den Kellervorraum und Kellergänge reinigen müssen.
    Ist so eine Extremreinigung überhaupt rechtens?

  • Anke sagt:

    Moin,ich wohne in einem 6 Parteienhaus unten links.Mein Nachbar hält sich entweder garnicht am Treppenhausdienst oder führt sie Samstags in der Mittagszeit oder Abends ab 20.09Uhr Sonntags um 21.30 Uhr aus.Desweiteren gibt’s auch ständig Diskusionen über die Eingangszreppe,da diese von Laub und im Winter von Schnee und Eis zu befreien ist .Vor 2 Jahren bin ich sogar gestürzt und meine Gleitsichtbrille war kaputt.Reden hilft hier scheinbar nicht.Am Wochenende muss man sich förmlich fremddchämen wie das aussieht und ich finde es auch ehrlich gesagt nicht ok zu diesen Zeiten lautstark das Treppenhaus zu kehren,putzen.Was kann ich tun?Alle anderen putzen auch Freitags oder Samstags während normaler Zeiten ,so daß man am Wochenense auch Besuch empfangen kann.Danke im Voraus für Ratschläge

    • tophausmeister sagt:

      Hallo Anke, vielen Dank für Ihr Kommentar. Leider können wir auf rechtliche Fragen nicht näher eingehen. Mit freundlichen Grüssen,
      Ihr Top-Hausmeister Web Team

    • Boris sagt:

      Anke, hast du echt nichts besseres zu tun als dich darüber zu beschweren, dass jemand um 20:09 Uhr putzt? Wie laut kann putzen bitte sein? Und selbst, wenn das Treppenhaus gesaugt wird, ist 20 Uhr keine schlimme Zeit. Man muss nicht kleinlich werden.

      Wenn überhaupt nicht geputzt wird, kannst du dich selbstverständlich beschweren. Fordere deinen Nachbarn oder deinen Vermieter schriftlich auf, dass dieser Pflicht nachgekommen wird. Andernfalls kann dein Vermieter jemanden für die Reinigung des Treppenhauses beauftragen und die Kosten deinem Nachbarn in Rechnung stellen. Natürlich nur für die Tage an denen dein Nachbar an der Reihe gewesen wäre.

      Steht doch sogar alles in diesem Text hier.

      • ANgelo sagt:

        und du hast echt nichts besseres zu tun als andere leute für die solche uhrzeiten zum putzen nicht angemessen sind, zu kritisieren. ohh man, such dir n job

    • Jeany sagt:

      es ist völlig irrelevant wann sie die Treppe reinigt! man hat meist 7 Tage dafür Zeit,wann sie es macht kann ihnen egal sein! denn sie macht es… wenn Sie sich dadurch belästigt fühlen ist das nunmal ihr Problem!

  • Carola Gerke sagt:

    Vielen Dank für diesen sehr informativen Artikel. Das gibt es ja leider häufig, dass die Reinigung vom Treppenhaus oder der Straße zum Streit zwischen Mietern, oder gar dem Mieter und Vermieter führt. Am leichtesten wäre es vermutlich, wenn man eie Reinigungskraft einstellt.

  • Kira N. sagt:

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Reinigungsservice. Interessant, dass die Verantwortlichkeit gesetzlich geregelt ist und beim Vermieter liegt. Wir haben in unserem Haus gerade keinen Reinigungsservice und werden aber hoffentlich bald wieder einen haben.

  • Mario Schwarz sagt:

    Mich persönlich stört die Instandhaltung des Treppenhauses mittlerweile sehr, weil es bereits nach wenigen Tagen wieder dreckig ist. Ab August bin ich für einige Monate im Ausland. Ich werde mir dafür überlegen, eine erfahrene Gebäudereinigung für das Treppenhaus zu suchen.

  • Noah sagt:

    Ich beschäftige mich schon seit einiger Zeit mit der Treppenhausreinigung. Es ist jedoch immer gut, sich weiter zu informieren. Dieser Artikel hat mir dabei geholfen.

  • Norbert Nimptsch sagt:

    Der gemeinsame Waschraum wird von mir nicht genutzt.
    Laut Hausordnung muss er nur von den Nutzern gereinigt werden.
    Jetzt soll ich laut Eigentümergemeinschaft auch diesen Raum reinigen.
    Kann mich die Hausgemeinschaft dazu zwingen ?

  • Josua sagt:

    Ich finde es interessant zu erfahren, dass eigentlich der Vermieter für die Reinigung der Treppen verantwortlich ist. Bisher hatten wir immer eine Reinigungsfirma, die diese Aufgabe übernommen hat. Mir war nicht bewusst, dass diese Pflicht auch an den Mieter weitergegeben werden kann. Da ich momentan wenig Zeit habe, finde ich es besser, wie es aktuell abläuft.

  • Ulrike sagt:

    Vielen Dank für diesen klaren Beitrag zur Treppenhausreinigung. Sehr gut formuliert und ich konnte es sehr gut verstehen. Damit werde ich vorgehen.

  • Alex Finsterbusch sagt:

    Liebes Team von TOP Hausmeisterservice Stuttgart, als Vermieter eines Mehrfamilienhauses war ich mir unsicher über meine Pflichten bezüglich der Treppenhausreinigung. Euer Artikel hat mir die Augen geöffnet und mir gezeigt, wie ich vorgehen sollte. Dank eurer Informationen habe ich nun einen Hausmeisterservice beauftragt und die Kosten im Mietvertrag festgehalten. Das hat viele Konflikte mit meinen Mietern gelöst. Vielen Dank für die wertvollen Informationen!

  • Dieter Dachshof sagt:

    Ich finde es toll, wie der Beitrag die Wichtigkeit der gemeinsamen Verantwortung für die Stiegenhausreinigung betont. Die klare Kommunikation und Planung, die Sie vorschlagen, sind entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Mieter ihre Rolle verstehen und erfüllen. Es ist ermutigend zu sehen, dass durch Zusammenarbeit und gegenseitiges Verständnis ein sauberes und angenehmes Wohnumfeld geschaffen werden kann.

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