Winterdienst Stuttgart
Der komplette Winterdienst in Stuttgart
Winterdienst in Stuttgart und Umgebung
Suchen Sie einen privaten oder geschäftlichen Winterdienst in Stuttgart? Egal ob privat oder geschäftlich wir kümmern uns täglich um den Winterdienst im Raum Stuttgart
Der Winterdienst ist eine wichtige tägliche Aufgabe im Winter. Wir befreien Gehwege, Zugänge und Einfahrten von Eis und Schnee.
Alle Jahre wieder beschert uns die kalte Jahreszeit Eis und Schnee. Dann kann es gefährlich glatt werden auf Straßen, Wegen und Bürgersteigen. Das Thema Sicherheit spielt in dieser Zeit eine zentrale Rolle, gerade für Eigentümer von Immobilien.
Denn in vielen Kommunen wird die Verkehrssicherungspflicht, beispielsweise für Gehwege, auf den jeweiligen Hausbesitzer übertragen. Über die Satzung wird hier kommunal festgelegt, dass Grundstücks- und Hauseigentümer bestimmte Verpflichtungen übernehmen müssen. Dazu gehört unter anderem auch eine Räumpflicht im Winter. Aber was genau bedeutet das eigentlich?
Unsere Informationsseite bietet Ihnen einen wichtigen Überblick über Ihre Pflichten rund um den Winterdienst sowie damit verbundene rechtliche Rahmenbedingungen.
Bleiben Sie auf dem aktuellen Stand und erfahren Sie mehr über Ihre Zuständigkeitsbereiche, Zeiträume und Turnus für die Räumung aber auch damit verbundene Haftungsrisiken sowie Möglichkeiten für einen zuverlässigen Winterdienst, der über alle Wintertage hinweg sichergestellt ist.
Welche Winterdienst Pflichten haben Sie?
Oft ist Hauseigentümern nicht immer bewusst, wie weitreichend die Verpflichtungen zum Haus und Grundstück sein können, insbesondere im Winter. Allerdings schützt diese Unwissenheit nicht vor Strafe, in diesem Fall beispielsweise vor einer Haftung und möglichem Schadensersatz.
Wichtiger Hinweis für Eigentümer: Wer beseitigt Eis und Schnee? In die Zuständigkeit der Kommunen fallen in vielen Städten nur öffentliche Straßen und Überwege, d. h. der Winterdienst auf dem Bürgersteig vor Ihrem Haus aber auch andere Wege im und um Ihr Grundstück herum, können zu Ihren verpflichtenden Aufgaben zählen. Dazu gehören beispielsweise Wege zu Haustüren, Parkplätzen, Mülltonnen oder Briefkästen.
Der geräumte Bereich muss mindestens 1-1,5 Meter breit sein und der Schnee darf nicht einfach auf die Straße geschoben werden. Darüber hinaus gilt es für Sie Dächer gegen Dachlawinen und Eiszapfen zu sichern und bei Glätte Ihrer Streupflicht nachkommen. Aber welche konkreten Regeln gelten nun für Ihre Immobilie?
Prüfen Sie am besten die Satzung in Ihrer Gemeinde. Darin erfahren Sie, welche Verkehrssicherungspflichten Sie haben und auch welche Zeiträume unter anderem für die Räumung gelten.
In zahlreichen Gemeindesatzungen gilt eine Kernzeit für die Räumpflicht zwischen 7.00 – 20.00 Uhr für Bürgersteige. An Sonn- und Feiertagen ist ebenfalls bereits ab 8.00 Uhr eine Beseitigung von Schnee und Eis sicherzustellen.
Achtung – Räumpflicht besteht den ganzen Tag: Schneit es, haben Sie als Eigentümer Ihre Aufgabe nicht mit der einmaligen Räumung erfüllt. Vielmehr bleiben die Räumpflicht sowie die Sicherung der Wege mit passendem Streugut den ganzen Tag über erhalten.
Wer haftet für einen Schaden im Winter?
Als Hausbesitzer müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Räumpflicht eingehalten wird. Wie Sie diese umsetzen, können Sie entscheiden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Räumpflicht auf Mieter zu übertragen.
Allerdings haben Sie als Eigentümer ebenfalls die Aufgabe, die ordnungsgemäße Durchführung zu prüfen. Tun Sie das nicht, können Sie bei einem Unfall oder anderem Schaden ebenfalls haftbar gemacht werden.
Als Hauseigentümer unterliegen Sie somit einem oft unterschätzten Haftungsrisiko. Eine Haftung kann dann greifen, wenn zum Beispiel ein Passant oder Mieter vor Ihrer Immobilie durch Eis oder Schnee verletzt wird (unter anderem durch Sturz, Unfall …).
Kann der Geschädigte nachweisen, dass Sie Ihren Räum- und Streupflichten nicht nachgekommen gekommen sind, wird es schnell teuer, denn hier lässt sich unter Umständen eine zivilrechtliche Haftung geltend machen.
Jedoch ist auch die zuständige Kommune dazu berechtigt, Sie aufgrund einer Ordnungswidrigkeit (wegen Nichteinhaltung der Räumpflicht) mit einem Bußgeld zu bestrafen. Je nach Region in Deutschland können dabei Bußgelder zwischen 500 – 50. 000 Euro fällig werden.
Bußgelder aufgrund von Streusalz Nutzung?
Ein weiterer Fallstrick lauert beim Einsatz des richtigen Streumittels. Besteht die Gefahr von Glatteis (beispielsweise nach Warnung durch den Wetterdienst), müssen Eigentümer umgehend streuen und bereits vorsorglich zum geeigneten Streugut greifen. Dabei ist Streugut aber nicht gleich Streugut.
Wichtige Information für Hauseigentümer: Der Gesetzgeber verpflichtet Sie dazu, nur umweltfreundliches Streumittel wie Sand oder Splitt zu verwenden. Die Nutzung von Streusalz hingegen ist in den meisten Anwendungsfällen untersagt!
Aus gutem Grund, denn das gestreute Salz kann Pflanzen und Bäume schädigen. Sie reichern die im Salz enthaltenden Chloride an und können später dadurch kein Wasser mehr aufnehmen und vertrocknen. Doch nicht nur für Pflanzen, sondern auch für Tiere und Menschen ist das Salz schädigend u. a. wenn es auf Böden sowie in unser Grundwasser gelangt.
Werden die gesetzlichen Vorgaben missachtet, kann es aufgrund von einem unerlaubten Einsatz von Streusalz zu einem Bußgeld kommen.
Winterdienst-Checkliste
Unser erster Überblick über die Verkehrssicherungspflicht, die Sie als Eigentümer im Winter haben, macht schnell deutlich, wie umfangreich sich die Vorbereitung und Umsetzung in der Praxis gestalten.
Es gibt unzählige Punkte, die Sie beachten und einhalten müssen, um die Sicherheit in der kalten Jahreszeit zu gewährleisten.
In den meisten Fällen haben Sie sicher nicht die Zeit, den Räumdienst selbst zu übernehmen oder regelmäßig die korrekte Durchführung durch die Mieter zu kontrollieren. Doch wie lässt sich diese Herausforderung dauerhaft gut meistern?
Gehen Sie auf Nummer sicher und beauftragen Sie uns als erfahrenen und zuverlässigen Dienstleister für den Winterdienst Stuttgart sowie umliegende Regionen. Gemeinsam erfüllen wir alle Anforderungen einer Winterdienst-Checkliste und achten auf eine zuverlässige und turnusgerechte Umsetzung.
Top Hausmeisterservice bietet den perfekten Winterdienst für die kalten Tage im Jahr.
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Sie wollen gern mehr über die Winterdienst Preise erfahren? Ein unverbindliches und selbstverständlich kostenfreies Angebot verschafft Ihnen einen ersten Überblick. Transparent und verständlich schlüsselt es Ihnen auf, welche Winterdienst Kosten für welche Aufgaben anfallen und was darin alles enthalten ist.
Rund um die Themen Verkehrssicherungspflicht im Winter sowie einer damit verbundenen möglichen Haftung, bieten wir Ihnen als professioneller Dienstleister eine ganze Reihe von Vorteilen.
Vorteile für Eigentümer und Vermieter auf einen Blick:
- Winterdienst-Service bei Schneefall
- Zeitersparnis bei Schneebefreiung und Räumdienst
- Durchführung der Räum- und Streupflicht, Haftung
- Rundum Service für den Winter
Winterdienst in Stuttgart
Top Hausmeisterservice wird dafür sorgen, dass Ihre Immobilie winterfest und von Schnee und Eis befreit ist, egal, welche Wetterbedingungen herrschen – wir rücken aus! Die Befreiung von Eis und Schnee, sowie das Streuen der Gehwege und Zufahrten ist eine unserer täglichen Aufgaben während des Winterdienstes, um die Sicherheit rund um Ihre Immobilie zu garantieren. Rufen Sie uns heute an, wenn Sie keine Zeit für den Winterdienst Ihrer Immobilie haben.
Winterdienst Stuttgart
Unser Winterdienst kommt, wenn andere im Haus bleiben. Wir befreien Ihre Zufahrten von Schnee und Eis im Winter.
Welche Aufgaben kann unser Winterdienst für Sie übernehmen?
Als Anbieter mit langjähriger Expertise wissen wir, worauf es im Winter bei der Räumpflicht ankommt. Gern übernehmen wir für Sie alle anfallenden Tätigkeiten, die der Räumung und Sicherung in der kalten Jahreszeit dienen.
Der Aufgabenbereich unseres Winterdienstes beinhaltet die folgenden Dienstleistungen:
- Räumung der Gehwege von Schnee
- Befreiung der Eingangsbereiche von Schnee
- Enteisung von Zugängen
- Streudienst
Warum ist ein Schneedienst im Winter so wichtig?
Unsere Informationen auf dieser Seite haben es bereits deutlich gemacht: Baulastträger und Immobilieninhaber sind im Winter für die Räumung der Zugänge und Gehwege der Immobilie verpflichtet und tragen die Verantwortung. Gern übernehmen wir den Winterdienst und die damit verbundenen Verpflichtungen für Sie.
Jetzt professionellen Winterdienst für 2020/2021 beauftragen
Rund um Immobilien fallen im Winter zahlreiche Aufgaben an. In erster Linie geht es darum die Sicherheit der Hausbewohner und Nachbarn zu garantieren. Dazu gehören die Befreiung der Gehwege und Eingangsbereiche sowie Einfahrten und Zufahrten zu Garagen.
Beauftragen Sie jetzt einen zuverlässigen und vertrauenswürdigen Partner um die Sicherheit Ihrer Immobilie oder Ihres Mehrfamilienhauses zu garantieren. Top-Hausmeister ist der passende Ansprechpartner. Gern übernehmen wir den Winterdienst für Sie.
Sprechen Sie uns mit Ihren individuellen Herausforderungen an. Sie erreichen uns telefonisch oder auf der Webseite über unser Kontaktformular. Wir erstellen Ihnen umgehend ein maßgeschneidertes Angebot.
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