Reparaturservice Stuttgart – Kleinreparaturen für Gebäude

Der komplette Service für Reparaturservice in Stuttgart

Reparaturservice in Stuttgart und Umgebung

Im Rahmen der Instandhaltung sowie Instandsetzung an Immobilien ist nicht nur eine regelmäßige Unterhaltsreinigung notwendig, sondern es werden auch immer wieder diverse Reparaturen fällig.

Die Kleinreparaturen an Häusern können ganz vielfältig sein und treten nicht selten vollkommend überraschend auf. Dazu gehören neben Wasser und Gas auch Elektrizität Kleinreparaturen, die ein oder andere Türverschluss Reparatur oder der Reparaturservice an Fenster und Türen. Dabei muss guter Rat und die fachmännische Umsetzung nicht teuer sein. 

In unserem Reparaturservice Stuttgart Überblick erfahren Hauseigentümer sowie Mieter, wie sie Kleinreparaturen für Gebäude realisieren und wie Ihnen ein erfahrener Hausmeisterservice dabei Unterstützung bieten kann. 

Lesen Sie passend dazu mehr über mögliche Fallstricke, übertragbare Leistungen, anfallende Reparaturkosten und umlagefähige Aufwendungen.

Muss ein Mieter für Kleinreparaturen selbst aufkommen?

Mit Blick auf die Gesetzgebung ist der Vermieter für alle großen sowie kleinen Reparaturleistungen am Haus und in der Wohnung selbst zuständig. Der Deutsche Mieterbund (DMB) weist jedoch darauf hin, dass es für Kleinreparaturen Sonderregelungen geben kann.

Dabei ist es für einen Vermieter im Mietvertrag möglich eine Kleinreparatur-Klausel einzubauen, aufgrund der der Mieter für so genannte Bagatellschäden aufkommen muss.

Wichtiger Hinweis für Eigentümer und Mieter: Eine Kleinreparatur-Klausel im Mietvertrag besitzt nur dann ihre Gültigkeit, wenn eine Reihe von Grundvoraussetzungen erfüllt sind. Es muss sich in der Tat um einen Bagatellschaden handeln, dessen Reparaturkosten einen Betrag von 75 EUR nicht übersteigen.

Außerdem sollte es sich bei der Instandsetzung um einen Mietgegenstand handeln, der direkt und regelmäßig durch den Mieter selbst genutzt wird. Denkbar sind hier Ausbesserungen an Wasserhähnen, Duschköpfen, Lichtschaltern, eine kleinere Fensterreparatur oder auch Jalousiereparatur.

Ebenfalls festgelegt werden muss im Mietvertrag dann aber auch eine Obergrenze, die jährlich eine Gesamtsumme von maximal 200 EUR oder aber 8 Prozent der jährlichen Gesamtmiete nicht überschreitet.

Der Mieter ist nicht verpflichtet sich an allen Reparaturkosten zu beteiligten und muss auch nicht selbst den Reparaturservice in Auftrag geben.

Elektrizität Kleinreparaturen sowie Instandsetzung von Wasser und Gas eigenständig übernehmen?

Ob Sie als Vermieter oder Mieter eine kleinere Instandsetzung selbst durchführen, hängt stark von Ihrem Können aber natürlich insbesondere vom auftretenden Schaden ab. Eine kaputte Glühbirne lässt sich sicher in den meisten Fällen problemlos selbst wechseln.

Kommt es aber zu Problemstellungen im Stromkreis, einem Wasserrohrbruch oder dem Ausfall der Gasheizung ist in den meisten Fällen ein professioneller Reparaturservice gefragt. 

Dabei können Sie eine Vielzahl von Aufgaben an einen Hausmeisterservice übertragen, der diese auch in den routinemäßigen Kontrollen mit übernehmen kann. Dazu gehören beispielsweise:

  • Austausch von Leuchtmitteln und Sicherungen
  • regelmäßige Funktionskontrolle und Instandhaltung der Beleuchtung im Haus und in einzelnen Wohnungen
  • Prüfung der Effizienz zum Beispiel für Automatik- und Dauerlicht in Treppenaufgängen
  • Auffinden von möglichen Gefahrenstellen
  • Reparaturservice für defekte Armaturen, Spülkästen, Sanitäranlagen
  • Behebung von Verstopfungen in Bereich von Abflüssen und in Rohren
  • Funktionskontrolle von Absperrhähnen und Wasserleitungen
  • Reinigung von Wasserfiltern
  • regelmäßige Kontrolle und Wartung des Heizungssystems
  • Ansprechpartner für Mieter rund um Kleinreparaturen bei Strom, Wasser und Gas Bagatellschäden

Reparaturservice Stuttgart: Fenster- und Jalousiereparatur lieber vom Fachmann ausführen lassen?

Bei der Fensterreparatur und auch bei der Instandsetzung von Jalousien ist häufig ein Spezialist gefragt. Der Fehler liegt hier nicht selten im Detail und meist kann nur ein Dienstleister mit dem passenden Wissen rund um die Fenster- und Jalousiereparatur hier alle Tätigkeiten zur Wiederherstellung vornehmen.

Achtung Fallstrick: Warten Sie als Hausbesitzer aber auch als Mieter nicht zu lange. Wenden Sie sich gleich wenn Probleme an Fenstern oder Außenjalousien auftreten, direkt an den passenden Dienstleister. 

Wird beispielsweise die Fensterreparatur hinausgezögert, um Reparaturkosten zu sparen, schont das vielleicht im Augenblick den Geldbeutel, kann aber später umso teurer werden. Insbesondere dann, wenn das Fenster oder der Rahmen aufgrund einer Fehlfunktion einen dauerhaften Schaden genommen haben und komplett erneuert werden müssen.

Ein professioneller Reparaturservice übernimmt unter anderem:

  • die Prüfung und Nachbesserung von Gang- und Schließbarkeit der Fenster und Rollläden
  • Erneuerung der Fensterabdichtungen
  • kleine Reparaturen an Fenster sowie Jalousien darunter Scharniere nachziehen, Scheiben unterlegen, Bänder richten …
  • Kontaktaufnahme zu Hersteller oder Fenstermonteur bzw. Jalousien Fachmann

Schließen alle Türen im Gebäude richtig?

Ein kaputter Türverschluss kann nicht nur in der Benutzung im Alltag Nerven kosten, sondern auch zu einem konstanten Wärmeverlust führen oder im Ernstfall sogar eine Sicherheitslücke (zum Beispiel Brand- oder Rauchschutztür) darstellen. 

Die Türverschluss Reparatur erfordert einiges an Fingerspitzengefühl. Ein professioneller Reparaturservice weiß worauf es ankommt. Er unterstützt Sie nicht nur bei der Instandhaltung von Haus- sowie Zimmertüren, sondern prüft auch Feuerschutztüren und übernimmt zum Beispiel folgende Aufgabenbereiche:

  • Einstellung oder wenn nötig Wechsel von Türschließern 
  • Austausch von Klinkengarnituren
  • Türverschluss Reparatur durch Austausch von Schließzylindern
  • Reparatur sowie Erneuerung von Briefkästen und Briefkastenschlössern
  • Kontrolle und Reparatur an Zählerschränken, Boden- und Kellertüren
  • Sicherung von Dachluken
  • regelmäßige Kontrolle und Wartung von Sicherheitstüren

Setzen Sie bei Reparaturen an Ihrem Gebäude auf einen Profi!

Stellen Sie selbst einen Bagatellschaden fest oder wird dieser von einem Ihrer Mieter gemeldet, sollten Sie unverzüglich reagieren. Gerade wenn Sie nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Vermieter sind, müssen Sie hier Ihren Pflichten nachkommen.

Im Idealfall lassen Sie den gemeldeten Mangel zunächst von Ihrem Hausmeister anschauen, oder vereinbaren selbst einen Termin, zu dem Sie sich den entstandenen Schaden anschauen.

Handelt es sich um eine Kleinreparatur können Sie damit einen Hausmeisterdienst beauftragen. Nur größere Instandsetzungsmaßnahmen erfordern einen Handwerker.

Sie suchen den passenden Reparaturservice in Stuttgart? Fordern Sie einfach vom gewünschten Anbieter ein unverbindliches Angebot an. Darin sind nicht nur alle Reparaturkosten enthalten, sondern auch die Übernahme aller weiteren möglichen Tätigkeiten im Detail aufgeschlüsselt.

Sind die Reparaturkosten über die Nebenkostenabrechnung umlagefähig?

Auf den Mieter übertragbar sind nur Kosten, die durch Sicherungs- und Ordnungstätigkeiten entstehen. Allgemeine Wartungs- und Reparaturarbeiten, welche nicht gesondert als umlagefähig vereinbart wurden, gelten auch bei den Hauswart- und Hausmeisterkosten nicht als umlagefähig. Dazu gehören in diesem Fall auch die Kleinreparaturen sowie die zugehörigen Materialkosten.

Wichtiger Hinweis für Vermieter: Instandhaltung und Instandsetzung, zu denen auch kleine Reparaturen gehören, dürfen nicht über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter übertragen werden.

Der Reparaturservice an Gebäuden gehört in qualifizierte Hände! Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zu kleineren Instandhaltungsmaßnahmen rund um Ihre Immobilie.

Um wertvolle Zeit zu sparen und eine fachmännische Ausbesserung zu gewährleisten, setzen Sie am besten auf einen Hausmeisterservice der neben langjähriger Erfahrung auch bestehende Referenzobjekte rund um Kleinreparaturen für Gebäude vorweisen kann.

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