WEG Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung. Was ist der Unterschied?
In der Praxis werden verschiedene Formen der Verwaltung schnell vermischt oder auch gern einmal durcheinander gebracht. Doch was ist eine WEG Verwaltung? Was ist Sondereigentumsverwaltung? Haben die beiden Verwaltungsarten WEG Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung Gemeinsamkeiten oder gibt es nur klare Unterschiede?
Kann ein und dieselbe Hausverwaltung sowohl WEG Verwaltung, als auch Verwaltung von Sondereigentum innehaben? Oder muss es sich dabei immer um zwei voneinander unabhängige Dienstleister handeln?
Das klären wir in diesem Beitrag mit allgemeinen Definitionen sowie einer Übersicht zu allen Unterschieden. Wir helfen Ihnen dabei WEG und Sondereigentumsverwaltung zu differenzieren! In wenigen Minuten wissen Sie mehr und können beide Verwaltungsformen gut voneinander unterscheiden.
Definition: WEG Verwaltung kurz erklärt
Was ist eine WEG Verwaltung? Eine sogenannte Wohnungseigentumsverwaltung kümmert sich um alle Belange sowie die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das deutsche Wohneigentumsrecht. In den Verwaltungsbereich fallen Immobilien, Eigentumswohnungen sowie Anlagen.
Dabei kann die Verwaltung des Wohneigentums durch ein oder mehrere Gemeinschaftsmitglied(er) erfolgen oder an eine externe WEG-Verwaltung übertragen werden. Wer die Aufgaben der Verwaltung übernimmt, entscheidet die Eigentümergemeinschaft in einem Mehrheitsbeschluss.
Sie wollen gern noch mehr über die Rechte, Pflichten oder Aufgaben einer WEG-Verwaltung erfahren. Lesen Sie dazu mehr in unserem gesonderten Blog: Was bedeutet WEG-Verwaltung?
Darin finden Sie wissenswerte Aspekte nicht nur zur Wohnungseigentumsverwaltung, sondern auch zum WEG-Verwalter, grundlegende Aufgaben sowie möglichen Kosten.
Definition: zur Verwaltung von Sondereigentum
Was ist Sondereigentumsverwaltung? Sie übernimmt die Verwaltung von sogenanntem Sondereigentum wie Eigentumswohnungen oder von nicht Wohnzwecken dienlichen Teileigentum.
Nicht um Sondereigentum handelt es sich bei tragenden Objektteilen wie Dach, Treppenaufgänge, für das gesamte Haus dienende Anlagen (wie Zentralheizung) oder sonstige Dinge, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer unterliegen (zugehörige Gesetzesgrundlage findet sich im (§ 5 Abs. 2 WEG)).
Bei der Sondereigentums-Verwaltung wird mit Hilfe eines Verwaltervertrags eine Hausverwaltung mit den kaufmännischen, technischen aber auch rechtlichen Aufgaben rund um eine Eigentumswohnung betraut. Insbesondere alle aufwendigen Belange rund um die Eigentumswohnungs-Vermietung kann der Wohnungseigentümer an eine externe Sondereigentumsverwaltung übertragen.
Unterschiede erkennen: Wie ist es möglich WEG und Sondereigentumsverwaltung zu differenzieren?
Zu Beginn des Artikels haben wir Ihnen kurz die Begriffe WEG Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung erklärt. Allerdings ist es dennoch manchmal gar nicht so leicht, die Besonderheiten der jeweiligen Verwaltungsform zu deuten.
Kennen Sie bereits die wichtigen Antworten auf Kernfragen zu diesem Thema? Haben die beiden zum Beispiel etwas gemeinsam? Ja, es handelt sich um eine „entgeltliche Geschäftsbesorgung“ auf Basis einen Vertrags gemäß § 675 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Doch worin unterscheiden sie sich?
Für einen deutlich besseren Überblick finden Sie im Folgenden eine Liste, die Sie dabei unterstützt WEG und Sondereigentumsverwaltung zu differenzieren.
Bei uns erfahren Sie alle Unterschiede zwischen WEG und Sondereigentumsverwaltung, ohne lange Texte lesen oder Ihre Zeit mit einer aufwendigen Suche verbringen zu müssen:
Unterschiede Verwaltung WEG sowie Sondereigentum
WEG-Verwaltung | Sondereigentums-Verwaltung |
---|---|
Grundlage Wohnungseigentumsgesetz (WEG) grundlegend sind § 20 Abs. 1 WEG. Aufgaben und Befugnisse Weg Verwalter im Wesentlichen basierend auf §§ 24, 27, 28 WEG, |
Wohnungseigentumsgesetz so nicht anwendbar! Grundlage überwiegend Verwaltervertrag |
für gemeinschaftliches Eigentum der Wohnungseigentümer / Wohnungseigentümergemeinschaft wie Grundstück, Teile, Anlagen sowie Einrichtungen des Objekts, die kein Sondereigentum (Eigentumswohnungen) oder kein Eigentum eines Dritten sind, § 1 Abs. 5 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind | für Eigentumswohnungen: Vermietung sowie Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen Sonderfall in der Mietverwaltung |
Betreuung des Gemeinschaftseigentums durch WEG-Verwalter | Betreuung durch den Sondereigentums-Verwalter |
Bestellung und Vertrag sind Voraussetzungen für das Verwalter Amt notwendig: mehrheitlicher Beschluss der Wohneigentümer zur Berufung WEG-Verwalter mehrheitlicher Beschluss für Verwaltervertrag |
Einsetzung des Sondereigentumsverwalters per Verwaltervertrag Abschluss zwischen dem oder den Wohnungseigentümer(n) und dem Verwalter. Beendigung des Verwalteramts durch Kündigung dieses Vertrags |
Differenzierung in den Aufgaben
Alles über: Rechtliche Gebiete
WEG-Verwaltung | Sondereigentums-Verwaltung |
---|---|
Einberufen und Leiten der Eigentümerversammlung Erstellung der Beschlussvorlagen Protokollführung zur jeweiligen Eigentümerversammlung Ausgestaltung, Vorschläge, Durchführung von Verträgen für die Eigentümergemeinschaft wie unter anderem Vertrag mit Hausmeister Informieren der Eigentümergemeinschaft zu Fragestellungen rund um das Gemeinschaftseigentum auf Basis WEG (Wohnungseigentumsgesetz) je nach Ermächtigung per Verwaltervertrag / Beschluss: Beauftragen Rechtsanwalt bei rechtlichen Problemstellungen, Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft |
bei Ermächtigung durch Wohnungseigentümers: Übernahme der Vertretung in rechtlichen Belangen gemäß vertraglichen Vereinbarungen |
Wichtige Bestandteile rund um die : kaufmännische Betrachtung
WEG-Verwaltung | Sondereigentums-Verwaltung |
---|---|
Korrespondenz und Gesprächspartner für alle beteiligten Vertragspartner |
|
Verwaltung relevanter Fremdgeldkonten der Eigentümergemeinschaft | Verwalten von Treuhandkonten beziehungsweise mit Vollmacht auch der Eigentümerkonten |
Verwaltung und Kontrolle aller Zahlungsflüsse wie Hausgeld und eventuelle Durchführung von Konsequenzen wie Mahnungen bei nicht eingehaltenen Zahlungsfristen | Überwachen aller Zahlungsflüsse wie Mieten und Durchführung von Mahnwesen etc. |
Buchhaltung inklusive Verwalten aller Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft | Führen der Buchhaltung inklusive aller Ein- und Ausgaben vom Wohneigentümer |
Erstellung und Verwaltung der Jahresabrechnung | Erstellung der Betriebskostenabrechnung im Auftrag des Eigentümers für Mieter |
Erstellung Wirtschaftsplan Empfehlung sowie Kontrolle Einhaltung der Instandhaltungsrücklage |
Aufgaben rund um das Mietverhältnis wie Suche von Mietern, Prüfung der Bonität, Mieterbetreuung, Mieterwechsel |
Hinweise und Vorschläge rund um Kosteneinsparungen in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum | Einholen von preisbewussten Kostenvoranschlägen zum Beispiel für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in der Eigentumswohnung |
Wichtige Aspekte rund um das Thema: Technik und Wartung
WEG-Verwaltung | Sondereigentums-Verwaltung |
---|---|
Turnusmäßige Begehung, um allgemeinen Zustand (Bau, Technik) von Gemeinschaftseigentum zu prüfen | Prüfung der Eigentumswohnung auf Mängel beispielsweise bei Mieterwechsel Feststellung bestehender Mängel in der Wohnung |
Übernahme und Kontrolle der beschlossenen, notwendigen Tätigkeiten rund um Instandhaltung sowie Instandsetzung Übernahme von Pflichten zur Verkehrssicherung (zu denen zu Beispiel der Vergabe des Winterdienstes an einen Dienstleister gehört) |
Auftragsvergabe und Kontrolle aller Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufgaben innerhalb der Eigentumswohnung sowie |
Im Schadensfall: Meldung an die zuständige Versicherung | Im Schadensfall: Meldung an die Versicherung beziehungsweise an die WEG Verwaltung |
Gut zu wissen für Eigentümer, eine WEG Verwaltung muss nicht gleichzeitig auch das Sondereigentum verwalten. Der Eigentümer einer Wohnung kann damit auch eine weitere Hausverwaltung beauftragen.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die WEG- sowie die Sondereigentumsverwaltung an nur ein Dienstleister zu übergeben. Dieser ist dann mit der Verwaltung beider Bereiche über alle Details und Gegebenheiten bestens informiert.
Geschafft: WEG Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung klar voneinander unterscheiden!
Was ist eine WEG Verwaltung? ODER Was ist Sondereigentumsverwaltung? Mit unserer Liste helfen wir Ihnen dabei WEG und Sondereigentumsverwaltung zu differenzieren. Sie haben mehr über die Schwerpunkte und Unterschiede der beiden Verwaltungsvarianten erfahren. So wissen Sie auf einen Blick, wo genau die Unterschiede zwischen WEG Verwaltung sowie Sondereigentumsverwaltung liegen.
Vielen Dank für den Artikel! Es ist gut zu wissen, wie man die beiden Begriffe WEG- und Sondereigentumsverwaltung auseinanderhalten kann und inwiefern sich die beiden ähneln. Meine Tochter überlegt, in der Branche eine Ausbildung anzufangen und schmeißt daher mit solchen Begriffen nur so um sich. Jetzt kann ich immerhin ein wenig mitreden.