Straßenreinigung im Herbst: Was müssen Sie beachten

Straßenreinigung im Herbst

Jede Saison bringt ihre Besonderheiten mit. Die Herbstzeit ist bestechend schön mit all ihrer farbenfrohen Pracht. Die Bäume die im Sommer noch im satten Grün die Straßenränder gesäumt haben, färben sich rot, gelb und braun. Nun ist es nur noch eine Frage von Tagen, bis sie in großen Mengen zu Boden fallen. Was bedeutet dieses Naturphänomen für Fußgängerstraßen und insbesondere für die Straßenreinigung im Herbst?

Sind Sie als Eigentümer eines Grundstücks für die Blätter auf dem Boden und dem Gehweg verantwortlich oder kümmert sich darum die Straßenreinigung der Stadt? Gibt es rund um das Thema Herbstlaub für Besitzer Regeln, die sie beachten müssen? Droht eventuell sogar eine Strafe, wenn Sie Ihren Verpflichtungen zur Reinigung der Fahrbahnen zu Ihrem Grundbesitz nicht nachkommen?

Wir haben Ihnen heute alle Fakten zu Laubdienst und Grünrückschnitte zusammengetragen. Gehen Sie auf Nummer sicher und bleiben Sie top informiert. Wir beantworten Ihnen Ihre brennendsten Fragen und lassen Sie auch bei der praktischen Umsetzung nicht alleine.

Fakt 1: Sie sind als Grundstückseigentümer verpflichtet die Gehwege zu sichern.

Unser erster Fakt gibt klaren Aufschluss darüber, in wessen Zuständigkeitsbereich die Fußgängerstraßen rund um Grundstücke fallen. Als Eigentümer sind Sie gemäß der örtlichen Straßenreinigungssatzung dazu verpflichtet, für Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Dabei geht es in erster Linie nicht um die reine Sauberkeit, sondern um Sicherheitsaspekte. Denn fällt viel Laub von den Bäumen kann sich im Verbindung mit Regen oder Nässe der Nacht eine schlüpfrige Schicht bilden. Rutscht ein Fußgänger beim Vorbeigehen aus, kann dies gravierende Folgen für seine Gesundheit, aber auch für Sie als Eigentümer mit sich bringen. Aber warum ist das so?

Fakt 2: Sie haften für entstandene Schäden, die durch Missachtung Ihrer Verkehrssicherungspflicht entstehen.

Auf dem Bürgersteig vor Ihrem Haus kommt ein Fußgänger zu Schaden? Dann kann es aufgrund von Ansprüchen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld schnell teuer für Sie werden. Denn der Passant hat in Deutschland ein Recht darauf, seinen Schaden geltend zu machen. Begründet ist das im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dieser besagt, dass derjenige haftet, der seiner Pflicht zur Verkehrssicherung nicht nachgekommen ist. Leider ist das in der Praxis viel häufiger der Fall, als man allgemeinhin gern annimmt.

Vielleicht denken Sie jetzt, dass ist Aufgabe der Kommune oder Ihrer Stadt. Grundsätzlich mag das zunächst richtig sein, jedoch übertragen die Städte und Gemeinden in den meisten Fällen per Verordnung beziehungsweise Satzung diese Pflicht auf die Eigentümer privater Grundstücke.

Damit sind Sie verantwortlich für die Sicherheit aller Gehwege, die um Ihr Grundstück verlaufen. Diese Verpflichtung gilt nicht nur im Winter bei Eis und Schnee, sondern auch im Herbst, wenn Blätter auf dem Boden ein Risiko darstellen können. Beachten Sie dabei die Vorschriften rund um die Regelmäßigkeit und die Durchführung der Laubarbeiten. Die Reinigung der Fahrbahn der Autos fällt übrigens nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich. Das bleibt Aufgabe der Stadt oder Gemeinde.

Fakt 3: Die passenden Werkzeuge und Zeiten erleichtern Ihnen die Arbeit.

Ein gängiger Laubbesen sowie eine Schubkarre oder ein Laubsack sind wichtige Utensilien, die Ihnen dabei helfen Blätter auf dem Boden und den Fußgängerstraßen zu entfernen. Praktische elektrische Laubsauger und -bläser sorgen dafür, dass die Aufgaben schneller und gründlicher durchgeführt werden können.

Lassen Sie sich zu den geeigneten Geräten am besten von einem Fachmann beraten. Berücksichtigen Sie dabei auch das Thema Umwelt- und Lärmschutz. Neben den passenden Werkzeugen ist aber auch ein effektiver Zeitplan wichtig. Denn das Laub darf den Weg nicht vollständig bedecken.

Halten Sie sich flexibel Zeiten frei, in denen Sie die Arbeit auf den Bürgersteigen rund um Ihr Grundstück erledigen können. Es gibt Tage, an denen besonders viele Blätter von den Bäumen fallen und ein erhöhtes Risiko darstellen. Ideal sind Zeiten an denen es nicht stürmt oder regnet, denn sonst machen Sie sich Ihre Tätigkeit unnötig schwer. Wind treibt die Blätter und bereits gemachte Laubhäufen immer wieder auseinander. Bei Regen klebt das Laub zusammen und haftet unter Umständen fest am Boden.

Fakt 4: Herbstlaub darf nicht einfach auf die Straße oder zum Nachbarn gefegt werden.

Das Laub mal eben auf die Straße gefegt, in der Hoffnung das die Reinigung der Fahrbahnen durch die städtischen Reinigungsunternehmen übernommen wird? Diese Maßnahme ist ebenso unzulässig, wie den Nachbarn ungefragt mit zusätzlichem Laub zu versorgen. Das schafft nur böses Blut und wenn Sie ganz ehrlich sind, wollen Sie umgekehrt sicher auch nicht, dass Ihnen das Gleiche widerfährt.

Fakt 5: Die Blätter lassen sich unterschiedlich entsorgen.

Gehwege voller Blätter, doch wohin eigentlich mit den Bioabfällen? Laub lässt sich grundsätzlich in der Biotonne entsorgen, allerdings ist das in der Praxis nur für kleinere Mengen realisierbar. Haben Sie auf Ihrem Kompost genügend Platz oder können Sie sogar einen Laubhaufen auf dem Grundstück anhäufen? Über diese Methode freuen sich auch kleinere Tiere wie Igel und Mäuse, die darin ein gemütliches Winterquartier einrichten können. Sie haben keine Zeit, keine Muße, keinen Platz … welche Gründe auch immer die Ursache sind, es gibt auch noch eine andere Möglichkeit, die wir Ihnen im Fakt 6 vorstellen.

Fakt 6: Sie müssen das Laub nicht zwingend selbst beseitigen.

Herbstlaub und Grünrückschnitte können nicht nur viel Zeit für die Reinigung in Anspruch nehmen, sondern müssen auch irgendwo gelagert werden. Als Dienstleister übernehmen wir gern die Reinigung der Fahrbahnen und Fußgängerstraßen sowie in Ihrem kompletten Garten.

Wir entfernen Ihr Herbstlaub und kümmern uns um eine fachgerechte sowie umweltfreundliche Entsorgung der Blätter und Grünrückschnitte. Sie können die komplette Arbeit rund um die Straßenreinigung im Herbst an uns übertragen. Wir versichern Ihnen nicht nur eine turnusgerechte Umsetzung, sondern auch eine sorgfältige Säuberung aller Wege und Rasenflächen. Geben Sie Ihren Laubdienst in erfahrene Hände!

Herbstlaub und Grünrückschnitte clever entfernen! Mit einem Grundstückseigentum sind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden. In unserem Blogbeitrag haben Sie heute gelesen, dass Sie für die Sicherheit der Gehwege Sorge tragen und regelmäßig Blätter auf dem Boden entfernen müssen.

Je nach Lage Ihres Grund und Bodens kann hier in den Herbstmonaten jede Menge Laub anfallen. Unser Faktencheck hilft Ihnen dabei, die wichtigsten Maßnahmen für die Straßenreinigung im Herbst Schritt für Schritt umzusetzen. Gern unterstützen wir Sie tatkräftig vor Ort in Stuttgart und Umgebung mit unserem professionellen Laubdienst.

Comments
  • Jay Ren sagt:

    Die Informationen, die Sie hier zum Thema Straßenreinigung mitteilen, sind sehr übersichtlich. Jetzt sollte ich eine bessere Entscheidung treffen können. Meiner Meinung nach sollte man dies immer auf eine gut informierte Weise tun.

  • Sandra Geier sagt:

    Jetzt weiß ich, was ich bezüglich der der Straßenreinigung im Herbst zu beachten habe. Es ist wirklich wichtig seiner Reinigungspflicht nachzukommen, da man ja sonst für die entstandenen Schäden im Zweifelsfall aufkommen muss. Meine Tante aus Krefeld schafft es inzwischen nicht mehr ihren Weg selbst zu reinigen und hat jetzt einen Fachmann dafür engagiert.

  • Maria Schwarz sagt:

    Interessant, dass man ebenfalls im Herbst bei den Blättern dafür sorgen muss, dass die Gehwege sicher sind. Für das Reinigen einer örtlichen Kreisstraße benötigen wir einen Reinigungsdienst. Wir werden uns dafür demnächst an einen erfahrenen und schnellen Reinigungsdienst wenden.

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