Fensterreinigung im Mietshaus: Mietrecht und Pflichten

Reinigen von Fenstern Tipps

Strahlend saubere Fenster geben jedem Haus das passende Finish und zeigen, dass hier regelmäßig geputzt wird.

Bei Mietern und Eigentümern entstehen im Zusammenhang mit der richtigen Fensterreinigung im Mietshaus jedoch auch eine Reihe von Fragen, darunter:

Wie wird die Fensterreinigung richtig gemacht? Was muss bei der Glasreinigung beachtet werden? Wie gestaltet sich die Fensterreinigung im Mietrecht? Welche Pflichten hat eigentlich der Mieter zur Fensterreinigung? Verpflichtet das Mietrecht den Mieter zur Fensterreinigung bei Auszug?

Wir haben Ihnen im folgenden Artikel nicht nur wertvolle Tipps zur richtigen Fensterreinigung und Glasreinigung zusammengestellt, sondern Ihnen auch die wichtigsten Fragen zur Fensterreinigung im Mietrecht beantwortet.

Erfahren Sie alles rund um geltendes Recht zur Fensterreinigung im Mietshaus.

Fensterreinigung richtig gemacht

Fensterglas reinigen ist eine kleine Wissenschaft für sich, denn die Glasreinigung erfordert Fingerspitzengefühl und die passenden Hilfsmittel. Dabei müssen Sie nicht unbedingt zu teuren Reinigungsmitteln greifen. Nutzen Sie einfach unsere folgenden Tipps:

Tipp 1 – das Timing: Bei der richtigen Fensterreinigung kommt es zunächst auf das Timing an. Die Glasreinigung sollte nicht an einem Regentag erfolgten und ist ebenfalls nicht an einem besonders heißen Tag empfehlenswert, da hier das Reinigungsmittel schnell verdunstet und unschöne Streifen hinterlässt.

Ideal geeignet ist ein sonniger und nicht zu heißer Tag, an dem es nicht regnet oder stürmt. Hier lassen sich die Fenster nicht nur optimal putzen, Sie sehen im Anschluss auch sofort, ob das Ergebnis streifenfrei ist.

Tipp 2 – geeignetes Putzmittel: Verwenden Sie am besten professionelles Fensterputzmittel. Wenn Sie das nicht zur Hand haben eignen sich auch ein paar Spritzer herkömmliches Spülmittel, mit dem Sie sonst den Abwasch machen, in einem Eimer mit Wasser. Passend dazu sollten Sie auf ein Schwammtuch aus Leder oder Mikrofaser setzen und mit der Fensterreinigung beginnen.

Tipp 3 – Schlieren vermeiden: Profis verwenden bei der Glasreinigung gegen Schlieren gern eine Ammoniaklösung. Sie können aber auch deutlich kostengünstiger und umweltschonender Ihr Fensterglas reinigen. Der Geheimtipp hierfür ist Essig. Bereits ein paar Tropfen Essig in einem Wassereimer lassen die Fenster ohne Streifen und Schlieren im neuen Glanz erstrahlen.

Tipp 4 – Vorgehen und Reihenfolge beim Putzen: Reinigen Sie zunächst die Fensterrahmen gründlich, am besten mit einem passenden Schwamm. Vergessen Sie dabei auch nicht die Unter- und Oberseite des Rahmens, denn hier hält sich meist besonders hartnäckiger Schmutz.

Vergessen Sie nach der Reinigung der Fensterrahmen nicht im nächsten Schritt das Wasser zu wechseln, bevor Sie zur Glasreinigung der Scheiben übergehen.
Das Fensterglas lässt sich am besten mit einem feuchten Mikrofaser- oder Ledertuch reinigen und von Schmutz befreien. Anschließend ziehen Sie die Scheiben mit einem Abzieher (Gummischaber) ab.

Sie sind sich beim Fenster putzen nie sicher, ob der Dreck oder die Streifen sich an der Innen- bzw. Außenseite des Fensters befinden?

Dann nutzen Sie einfach folgenden Tipp: Reinigen Sie eine Fensterseite, zum Beispiel die Außenseite, von oben nach unten und die andere Seite, die Innenseite von links nach rechts. So sehen Sie schnell, ob eventuell noch Putzbedarf innen oder außen an der Glasscheibe besteht.

Reglungen zur Fensterreinigung im Mietrecht

Gut zu wissen, wie die Fensterreinigung richtig gemacht wird, aber wer ist eigentlich für die Fensterreinigung in einer Mietwohnung verantwortlich?

Der Hausbesitzer und Eigentümer der Wohnung oder doch der Mieter? Diese Frage hat sogar bereits den Bundesgerichtshof beschäftigt, der im Beschluss BGH, VIII ZR 188/16 dazu ein Urteil fällte.

Darin legte der Bundesgerichtshof fest, dass die Reinigung der Mietwohnung dem Mieter obliegt und dazu neben der allgemeinen Grundreinigung auch folgende Aufgaben gehören – die Reinigung:

  • der Innen- sowie Außenflächen der Wohnungsfenster
  • nicht zu öffnender Glasbestandteile
  • der Fensterrahmen

Rechtshinweis für Mieter und Eigentümer: Bloße Reinigungsaufgaben gehören nicht zur Instandhaltungs- oder Instandsetzungspflicht des Eigentümers. Folglich ist der Vermieter nicht im Rahmen der Erhaltung der Mietsache dazu verpflichtet, die Reinigung der Fenster zu übernehmen oder einen Hausmeister Service damit zu beauftragen!

Die Fensterreinigung als Mieter Pflicht?

Die Reinigung der Mietwohnung gehört grundsätzlich zu den Pflichten des Mieters.
Gemäß dem Beschluss des Bundesgerichtshofs VIII ZR 188/16 hat der Mieter die Pflicht das Fensterglas zu reinigen. Dazu gehören, neben den Rahmen der Fenster, auch die Glasreinigung von Fenstern die sich öffnen lassen, sowie von geschlossenen Glasfronten, die Teil der Mietwohnung sind.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Mieter persönlich in der Lage dazu ist, die Reinigung der Fenster zu übernehmen. Der Mieter kann sich auch durch einen Hausmeisterservice bei der Arbeit unterstützen lassen. Hier muss er jedoch selbst die Kosten für die Beauftragung übernehmen.

Lediglich wenn beide Mietparteien eine abweichende Vereinbarung getroffen haben, zum Beispiel das der Vermieter regelmäßig einen Hausmeisterdienst mit der Reinigung bestimmter Glasflächen beauftragt, kann der Mieter von der Pflicht befreit sein.

Hinweis für Mieter: Die Reinigung der Fenster gehört zu den Aufgaben des Mieters. Es ist dabei unerheblich, ob sich die Fenster öffnen lassen oder schwer zugänglich sind. Der Eigentümer kann hier nicht automatisch in die Pflicht genommen werden.

Mietrecht: Fensterreinigung bei Auszug notwendig?

Wie gestaltet sich das Mietrecht zur Fensterreinigung bei Auszug? Ist auch hier der Mieter verpflichtet, vor Übergabe die Fensterreinigung in der Mietwohnung zu übernehmen?
Der Mieter hat grundsätzlich keine Verpflichtung eine Fensterreinigung bei Auszug vorzunehmen. Der Mieter unterliegt bei Auszug gemäß § 546 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) einer sogenannten Rückgabepflicht, die ihn jedoch nicht automatisch dazu verpflichtet bei Auszug die Fenster zu putzen.

Insbesondere wenn im Mietvertrag eine „Besenreine Rückgabe“ vereinbart wurde, hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil, BGH, Urteil v. 28.06.2006, Az.: VIII ZR 124/05, entschieden, dass nur grobe Verschmutzungen wie Spinnenweben an den Fenstern, beseitigt werden müssen. Das Fensterglas zu reinigen gehört laut Urteil nicht zu den Pflichten des Mieters bei Auszug.

Eine Ausnahme kann bestehen, wenn im Mietvertrag eine „Rückgabe im sauberen Zustand“ vereinbart wurde. Hier urteilte beispielsweise das Amtsgericht Aachen (AG) (Urteil v. 29.11.2007, Az.: 6 C 352/07), dass die Fensterreinigung durch den Mieter bei Auszug vorgenommen werden muss.

Allerdings nur im „normalen Umfang“, eine ausgiebige Reinigung der Fenster wurde auch hier nicht notwendig.

Behalten Sie jederzeit den Durchblick! Mit unseren Hinweisen rund um die richtige Fensterreinigung aber auch dem gesammelten Insiderwissen rund um die aktuellen Reglungen zur Fensterreinigung im Mietrecht, wissen Sie wie Sie die Fenster strahlend sauber halten und das die Fensterreinigung grundsätzlich zu den Pflichten des Mieters gehört.

Comments
  • helga sagt:

    Nur im Falle der Verabredung von „Rückgabe im sauberen Zustand“ soll man dann die Fenster putzen, wie ich begriffen habe. Die Freundin soll aber schnell umziehen, was auch im Vertrage geschrieben steht. Die Tipps zum Putzen sind aber für mich von Bedeutung, danke!

  • Joachim Hussing sagt:

    Mein Bruder sucht seit einiger Zeit nach Tipps zu Fensterreinigung. Er hat gerade begonnen, einen Büroraum zu mieten, und sucht einen Glasreinigungsdienst, der ihm bei der Reinigung der Fenster hilft. Gut, dass ich den Beitrag hier gefunden habe. Die Informationen sind wirklich hilfreich und interessant.

  • Julia Schwarzmann sagt:

    In unserem Vertrag ist eine „Rückgabe im sauberen Zustand“ vorgesehen und wir haben nämlich schon einen Maler beauftragt, um Wände richtig zu streichen. Wir werden aus Sicherheit auch eine professionelle Fensterreinigung in Erwägung ziehen. Wenn die Voraussetzungen der Sauberkeit nicht erfüllt werden, könnte der Vermieter verweigern, uns die volle Kaution zurückzuerstatten.

  • Katrin Maier sagt:

    Danke für diesen Beitrag über Fensterreinigung! Wir haben uns eine Lichtkuppel von einem Unternehmen für Glasbau einbauen lassen und wissen nicht, wie oft wir dieses reinigen müssen. Wahrscheinlich müssen wir sowieso Experten dafür anstellen. Aber gut zu wissen, dass grundsätzlich keine Verpflichtung zur Fensterreinigung besteht.

  • Rudi Sterzer sagt:

    Danke für die Tipps zur richtigen Fensterreinigung. Ich bin auf ihre Seite gestoßen, da ich nie mit der Sauberkeit meiner Fenster zufrieden bin. Ich werde es nun auch mit einem Mikrofasertuch probieren. Vielleicht war das ja immer bisher der Fehler.

  • Erla Kling sagt:

    Danke für diesen Beitrag zur Fensterreinigung im Mietshaus. Gut zu wissen, dass man die beim Auszug nur reinigen muss, wenn die Wohnung sonst nicht in einem besenreinen Zustand übergeben werden kann. Ich ziehe bald um und wollte wissen, in welchem Umfang ich eine Fensterreinigung durchzuführen habe.

  • Pia sagt:

    Ich habe noch nie davon gehört, dass die Glasreinigung eine Pflicht wäre. Manchmal sollte es das aber sein. Viele Fenster sehen schlimm aus , wenn man zum ersten Mal in eine Wohnung zieht.

  • Dina sagt:

    DieFensterreinigung sollte gut durchdacht sein. Ich wünsche mir in unserem Haus eine Lichtkuppel. Ich weis aber noch nicht wie wir sie korrekt reinigen.

  • Laura Krone sagt:

    Wir haben eine Gebäudereinigung, diese reinigt aber nicht die Fenster. Daher ist es gut zu lesen, dass es auf die Reinungsmittel ankommt. Ich werde schauen, welche ich nehme.

  • Elsa Horneke sagt:

    Vielen Dank für diese praktischen Tipps! Ich muss bald unsere Fester putzen und suche daher nach neuen Methoden. Interessant zu wissen, dass Profis eine Ammoniaklösung nutzen. Ich werde es mit Essig probieren. Danke für die Tipps!

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