Instandhaltung von Gebäuden: Deshalb ist es wichtig!

Instandhaltung von Gebäuden

Die Instandhaltung im Lebenszyklus von Gebäuden kombiniert alle Aufgaben aus dem Bereich des Baus, der Technik sowie Administration, die den Erhalt oder die Wiederherstellung aller Funktionen gewährleisten. Doch worauf kommt es bei der Instandhaltung von Gebäuden im Detail an?

Zur Instandhaltung zählen die vier Bereiche: Inspektion, Wartung, Instandsetzung sowie Modernisierung. Maßnahmen aus diesen Segmenten sollten für eine Werterhaltung möglichst über einen geplanten Zeitraum im Voraus festgelegt werden.

In unserem Blog lesen Sie heute alles rund um das Thema, Wartung und Instandhaltung, die damit verbundenen Leistungen und Kosten sowie die Option die Instandhaltung für Gebäude buchen zu können.

Was umfasst die Instandhaltung?

Die Bereiche Wartung und Instandhaltung werden häufig in einem Atemzug genannt. Allerdings unterteilt sich die Instandhaltung genau genommen in 4 Unterbereiche, die wir Ihnen im Folgenden kurz näher beschreiben.

Inspektion

Im Rahmen der Inspektion gilt es den aktuellen Ist-Zustand zu überprüfen und zu dokumentieren. Zur Hilfe genommen werden hier, neben einer Sichtprüfung auch Messungen oder die Kontrolle von Abnutzungserscheinungen. Ziel der Inspektion ist es, konkrete Schritte der Wartung und den damit verbundenen Soll-Zustand zu definieren.

Wartung

Mit der Maßnahme der Wartung wird erreicht, dass ein fortschreitender Verschleiß an Gebäudeteilen, Technik oder zugehörigen Geräten gestoppt oder die Garantie gewährleistet wird. Hier besteht die Möglichkeit einen Wartungsplan zu erstellen, der auf spezifische Anforderungen ausgerichtet wird. Darin werden neben der zu bewältigen Aufgaben auch Termine und Besonderheiten der Umsetzung festgehalten.

Instandsetzung

Dabei handelt es sich um die Erneuerung eines umfassenden Gebäude Bauteils, um einen neuen Lebenszyklus zu genieren. Mit Hilfe der Instandsetzung wird die Alterung aufgehalten, indem das Bauteil ausgetauscht wird. Ein Beispiel ist hier die Erneuerung der Außenfassade, aufgrund von Rissen.

Unter diesem Begriff werden alle Tätigkeiten zusammengefasst, die sich damit beschäftigen das Gebäude in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen oder einen Gebäudebereich zu erneuern. Nicht in diesen Bereichen hingegen fallen Modernisierungsarbeiten an der Immobilie.

Modernisierung

Rund um die Modernisierung werden Maßnahmen vorgenommen, die unter anderem dazu dienen, eine Energiesparverordnung, Schadstoffbegrenzung oder andere Richtlinien zu erfüllen. Darüber hinaus kommen auch Veränderungen zur Verbesserung der Wohnimmobilien in Frage sowie beispielsweise auch die Sanierung von Altbauten. Insgesamt trägt die Modernisierung zur Wertsteigerung der Immobilie bei.

Warum ist die Instandhaltung von Gebäuden so wichtig?

Die Gebäudeinstandhaltung ist kostenintensiv, sollte jedoch niemals auf die lange Bank geschoben werden. Als Eigentümer können Sie die volle Funktionsfähigkeit und Nutzung von Gebäuden nur dann gewährleisten, wenn eine regelmäßige Wartung und Instandsetzung den guten Bauzustand bewahrt.

Die Instandsetzung ist besonders wichtig, da unter anderen äußere Einflüsse wie Witterung mit Nässe, Kälte oder Hitze dafür sorgen, dass die Bausubstanz naturbedingt leidet. Nur wenn regelmäßige Wartungen und Reparaturen erfolgen, kann ein Wertverfall der Immobilie aufgehalten werden.

Darüber hinaus spielt die Instandhaltung auch in Sachen Sicherheit eine tragende Rolle. Eine präventive Instandhaltung von Gebäuden sorgt für Sicherheit und Wohlbefinden der Bewohner, unterstützt eine reibungsfreie Funktionalität und Nutzung. Zusätzlich werden damit gesetzliche Vorschriften eingehalten und der gesamte Werterhalt sichergestellt.

Welche Instandhaltungspflichten hat der Eigentümer?

§ 14 des (Wohnungseigentumsgesetz – WEG) regelt die Instandhaltungspflichten von Wohnungseigentümern oder auch Mitgliedern in Wohnungseigentümergemeinschaften. Dazu zählen die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile.

Da Immobilien beständig instand gehalten werden müssen und dabei auch unerwartete Kosten der Instandhaltung von Gebäuden entstehen können, regelt § 21 Abs. V Nr. 4 WEG die Ansammlung einer geeigneten Instandhaltungsrücklage.

Diese Rücklage sorgt im Ernstfall dafür, dass die Instandhaltungspflicht eingehalten werden kann. Allerdings ist diese Rücklagenbildung nicht gesetzlich verpflichtend und dient als Empfehlung.

Wartung und Instandhaltung bei einem Dienstleister in Auftrag geben?

Damit Gebäude einwandfrei genutzt werden können, müssen sie regelmäßig überprüft und gewartet werden. Kommt es zu unerwarteten Störungen oder Schäden, sollten diese umgehend beseitigt werden.

Aber auch regelmäßig durchzuführende Aufgaben gilt es zu berücksichtigen. Im Rahmen Ihres Gebäudemanagements können hier passend dazu notwendige Abläufe langfristig geplant und gesteuert werden.

In vielen Fällen fehlt Eigentümern jedoch die Zeit oder das Wissen, um die Wartung und Instandhaltung ordnungsgemäß durchzuführen. Hier besteht die Möglichkeit einen externen Dienstleister zu beauftragen.

So können Sie bequem die Instandhaltung der Gebäude buchen. Ein Hausmeisterservice übernimmt genau die Tätigkeiten, die notwendig sind, um die Instandhaltung dauerhaft und effizient sicherzustellen.

Welche Kosten der Instandhaltung von Gebäuden können entstehen?

Die Kosten der Instandhaltung von Gebäuden sind stark abhängig von den durchzuführenden Maßnahmen. Sie lassen sich nicht pauschal bestimmen, da sie so individuell sind, wie die Immobilien, die es zu betreuen gilt, selbst.

Dennoch müssen Sie als Eigentümer nicht auf einen transparenten Kostenüberblick verzichten. Sie haben die Möglichkeit über einen Kostenvoranschlag nicht nur alle Serviceleistungen abzufragen, sondern auch im Vorfeld die zugehörigen Preise zu klären.

Alles was Sie dafür tun müssen, ist ein unverbindliches und kostenfreies Angebot anzufordern. Das können Sie ganz bequem auch per E-Mail oder online tun. Beschreiben Sie bei der ersten Kontaktaufnahme, welche Anforderungen es in Ihrem speziellen Fall zu bewältigen gibt.

Gern vereinbaren wir auch einen Vorort Termin, um uns selbst ein Bild von Ihren Herausforderungen zu machen. Im Anschluss erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot, das Ihnen volle Kostentransparenz bietet.

Können bestimmte Kosten der Instandhaltung von Gebäuden auf Mieter umgelegt werden?

Anders als umlagefähige Nebenkosten, die fortwährend bestehen, unterliegen Instandhaltungsmaßnahmen einem spezifischen Anlass. Bei Instandhaltungskosten handelt sich also nicht um Betriebskosten im eigentlichen Sinne. So können reine Reparaturkosten nicht automatisch als Betriebskosten auf Ihre Mieter umgelegt werden.

Möglich ist es aber, ausgewählte Wartungskosten nach § 2 BetrKV (Betriebskostenverordnung ), wie beispielsweise die Wartung von Fahrstühlen, umzulegen.

So sichern Sie die nachhaltige Instandhaltung von Gebäuden!

Überlassen Sie rund um die Wartung und Instandhaltung Ihrer Immobilien nichts dem Zufall. Setzen Sie auf eine langfristige Planung und berücksichtigen Sie regelmäßige Maßnahmen, die dem Werterhalt sowie der Wertsteigerung Ihrer Gebäude dienen.

Leichter gelingt dies, wenn Sie dafür einen erfahrenen Dienstleister engagieren, der weiß worauf es bei der Konzeption, Planung, Steuerung sowie Umsetzung von Instandhaltungsmaßnahmen im Detail ankommt.

Bei Top Hausmeister können Sie die Instandhaltung Ihrer Gebäude buchen. Gemeinsam machen wir uns bei einer Vorortbegehung ein Bild von allen Aufgaben, die im Bereich Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Modernisierung im Einzelnen anfallen.

Passend dazu planen wir gemeinsam einmalige sowie turnusmäßige Maßnahmen, die wir für Sie umsetzen, um langfristig den Werterhalt Ihrer Immobilien zu sichern.

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