Was sind die Aufgaben eines Hausverwalters?

Hausverwalters

Sie sind auf der Suche nach einer passenden Hausverwaltung für Eigentum, Mietwohnungen oder Gewerbeimmobilien? Dann sollten Sie sich mit den verschiedenen Aspekten rund um die Immobilen Verwaltung vertraut machen und grundlegende Fragen klären wie, beispielsweise: Was ist eine Mietverwaltung? Ist eine Hausverwaltung ein Gewerbe? Was kostet eine Hausverwaltung im Monat? Welche Aufgaben lassen sich auf eine Hausverwaltung übertragen?

Erlangen Sie gemeinsam mit unserem Artikel tiefere Einblicke in den Bereich der Gebäudeverwaltung. Wir geben Ihnen wertvolle Informationen an die Hand, mit deren Hilfe Sie den passenden Hausverwalter für eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit finden.

Welche Bereiche umfasst eine Hausverwaltung?

Eine Hausverwaltung kann diverse Bereiche umfassen und sich auf die Wohnungseigentümergemeinschafts-Verwaltung (kurz WEG-Verwaltung), die Mietverwaltung oder die Gewerbeimmobilienverwaltung erstrecken.

Für den Laien lassen sich diese Segmente manchmal schwer abgrenzen, beziehungsweise die einzelnen Begriffe erschließen sich nicht sofort. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie mehr darüber, was unter den Teilbereichen verstanden wird.

Was versteht man unter WEG-Verwaltung?

Bei einer WEG Verwaltung werden Immobilien verwaltet, die aus Gemeinschaftseigentum bestehen. Ausgesprochen steht das WEG für Wohnungseigentumsverwaltung. Initiiert wird sie von einem Eigentümer oder einer Eigentümergemeinschaft.

Möglich ist es einen Miteigentümer als Hausverwalter zu berufen, in vielen Fällen wird jedoch ein professioneller Dienstleister damit beauftragt. Die Entscheidung über die Verwaltung treffen die Eigentümer im Rahmen eines Mehrheitsentscheids.

Eine WEG-Verwaltung wird häufig auf 5 Jahre bestimmt. Dabei trägt der Verwalter die Haftung für in dieser Zeit auftretende Vermögens- als auch Vertrauensschäden (Falschaussagen oder bewusste Fehlinformationen).

Aufgaben Hausverwaltung: Die umfangreichen Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung werden § 27 WEG „Aufgaben und Befugnisse des Verwalters“ sowie § 28 „Wirtschaftsplan, Rechnungslegung“ genauer geregelt, können jedoch aufgrund eines individuellen Beschlusses auch eingegrenzt werden (§ 27 Abs. 4 WEG).

Unterstützt wird die Arbeit der WEG-Verwaltung durch den Verwaltungsbeirat. Dieser setzt sich aus Wohnungseigentümern zusammen, die den Hausverwalter nach § 29 WEG bei seinen Aufgaben unterstützen. Eine Einberufung eines Verwaltungsbeirats ist jedoch nicht gesetzlich bindend.

Eine WEG Verwaltung muss keine speziellen Berufsqualifikationen nachweisen, Auftraggeber sollten aus diesem Grund auf passende Ausbildungen und Referenzen bei der Auswahl der Hausverwaltung achten.

Was ist eine Mietverwaltung?

Die Mietverwaltung wird mit Tätigkeiten rund um Vermieten, Durchführen und Abwickeln von Mietverhältnissen durch den Eigentümer (natürliche Person, mehrere Personen oder auch juristische Personen sind hier möglich) einer Immobilie betraut.

Aufgaben Hausverwaltung: Die Mietverwaltung kann mehrere Wohneinheiten, ganze Mietshäuser aber auch Einfamilienhäuser umfassen. Festgelegt werden die Tätigkeitsfelder in einem Verwaltervertrag. Darin enthalten können neben der Finanzbetreuung auch die Überwachung von Zahlungspflichten, Buchhaltung, Betriebskostenabrechnung, bauliche und technische Betreuung, Vergabe von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten und vieles mehr sein.

Was ist eine Mietverwaltung und wo liegt der Unterschied zur WEG-Verwaltung? Anders als die WEG-Verwaltung muss sich die Mietverwaltung nicht um Vorbereitung sowie Durchführung von Eigentümerversammlungen kümmern. Der Mietverwalter sollte sich jedoch mit dem Eigentümer rund um das Aufgabenfeld abstimmen und alle Kernanforderungen in einem Vertrag festhalten.

Was bedeutet Gewerbeimmobilienverwaltung?

Zu den Gewerbeimmobilien zählen alle Immobilien sowie Gebäudeeinheiten, die überwiegend gewerblich genutzt werden. Gewerbeimmobilien können von Selbstständigen oder Freiberufler benötigt werden, die Büroräume mieten, ebenso wie von Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen oder auch Behörden und öffentlichen Einrichtungen.

Entscheidend für die Verwaltung von Gewerbeimmobilien ist die bestmöglichste Auslastung und Instandhaltung sowie positive Wertentwicklung des Objekts. Dabei kann eine Hausverwaltung sowohl die Verwaltung und technische Betreuung des Objektes, als auch die eventuelle Betreuung von Mietverhältnissen übernehmen.

Aufgaben Hausverwaltung: Zum Leistungsumfang im Rahmen der Gewerbeimmobilienverwaltung kann die Überwachung und ordnungsgerechte Bewirtschaftung der Immobilie ebenso zählen, wie die komplette Finanzüberwachung aller Mieten, die Abrechnung der Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen, Feststellen von Mängeln und deren Beseitigung oder das Einholen von Angeboten, bei größeren Reparaturen. Natürlich zählt auch die Koordination externer Dienstleister zum Aufgabengebiet der Hausverwaltung.

Auftraggeber können hier gezielt mit dem Hausverwalter definieren, welche Aufgabenfelder übernommen werden sollen.

Entscheidend für den Eigentümer ist es dabei, dass der Hauverwalter alle betriebswirtschaftlichen und gebäudetechnischen Aspekte richtig einschätzt und für eine kontinuierliche Entwicklung von Nutzungs- bzw. Betreiberkonzept sorgt. Angefangen bei der Wirtschaftsplanung, über Flächen-, Vertrags-, Kostenmanagement, über die Objekt- und Finanzbuchhaltung und Betriebskostenabrechnung bis hin zu Mietbetreuung und Minimierung von Leerstandzeiten.

Sie sind hier auf der Suche nach weiterführenden Informationen? Lesen Sie dazu auch unseren Blogbeitrag: Worauf Firmen bei der Gewerbemietverwaltung achten sollten.

Ist eine Hausverwaltung ein Gewerbe?

Um als Hausverwalter tätig sein zu dürfen, ist in Deutschland eine Erlaubnis durch die Behörden notwendig. Geregelt wird dieser Aspekt übrigens in der deutschen Gewerbeordnung § 34c Abs. 1 Nr. 4. Die Ausübung der Tätigkeit als Hausverwaltung muss folglich im örtlich zuständigen Gewerbeamt auch gemeldet sein.

Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Kleingewerbe (§ 19 Abs. 1 UStG) oder um ein klassisches Gewerbe handelt. Es liegt keine Ausnahme (§ 34c Abs. 5 Gewerbeordnung) für Hausverwaltungen vor. Demnach ist eine Hausverwaltung ein Gewerbe und unterliegt als solches der Meldepflicht im Gewerbeamt.

Mit Gewerbenachweis sichert der Gesetzgeber dem Auftraggeber eine gewisse Transparenz und bestätigt die erfolgte Meldung und den Eintrag der angebotenen Tätigkeiten.

Aufgaben Hausverwaltung – welche Tätigkeiten lassen sich übertragen?

Ein Hausverwalter kann je nach Branche und Bereich mit den unterschiedlichsten Herausforderungen betraut sein. Seine Aufgaben können strategisch, operativ, kaufmännisch sein.

Wir haben Ihnen hier eine Reihe wichtiger Aufgabenbereiche in einer Übersicht zusammengestellt. Natürlich lassen sich diese Tätigkeiten, je nach individuellen Anforderungen, erweiterten und ergänzen.

  • Erstellen und Kontrolle der Einhaltung von Hausordnung und anderen Vorgaben
  • Durchführen und Abwickeln von Mietverhältnissen inklusive Übergaben und Übernahmen
  • Individuelle Betreuung der Mieter
  • Controlling rund um den Zahlungsfluss (Mietzahlungen, Nebenkosten, Mahnwesen, Inkassoverfahren oder beispielsweise Mieterhöhungen nach Rücksprache mit Auftraggeber)
  • Aufgaben Hausverwaltung rund um Wartung und Sicherheit
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungsverpflichtungen sowie Schönheitsreparaturen
  • Einholen und Auslösen von Angeboten zum Beispiel für Handwerker in Abstimmung mit Auftraggeber
  • Steuern und Überwachen des, für das jeweilige Objekt, zuständigen Hausmeisters
  • Abschließen und Überwachen von Wartungs- und Pflegeverträgen sowie Versicherungen
  • Vollständige Abrechnung inklusive Erfassen aller Nebenkosten, Protokollierung, Dokumentation, Information
  • Schadensmeldungen an Eigentümer und Versicherungen
  • Sitzungen und Eigentümerversammlungen moderieren, durchführen sowie nacharbeiten
  • Überwachung aller relevanten Zahlungsflüsse
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen und Planung von Rückstellungen

Was kostet eine Hausverwaltung im Monat?

So unterschiedlich wie die Bereiche und Aufgaben einer Hausverwaltung ausfallen können, so individuell sind auch die möglichen Kosten monatlich. Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot unterbreiten, um in Ihrem konkreten Sachverhalt die Frage: „Was kostet eine Hausverwaltung im Monat?“ genau beantworten zu können.

Aufgaben Hausverwaltung im Blick! Wir haben Ihnen zusammengefasst, welche Tätigkeitsfelder ein Hausverwalter übernimmt, welche Begriffe und Definitionen es rund um das Thema Hausverwaltung gibt und was eine Hausverwaltung im Monat kosten kann.

Comments
  • Julia Schwarzmann sagt:

    Bis jetzt habe ich mich selbst um die Verwaltung meinen Wohnungen gekümmert, aber ich muss zugeben, dass es einige Vorteile gäbe. Vor allem was die Nebenkostenabrechnung und Inkassoverfahren betrifft. Ich würde gerne ein paar von diesen Tätigkeiten an einen Profi anvertrauen.

  • Tobias Müller sagt:

    Vielen Dank für den Beitrag zu den Aufgaben der Hausverwaltung. Meine Cousine hat eine Immobilie gekauft und sucht eine individuelle Verwaltung, die sich um neue Mieter kümmert. Gut zu wissen, dass sich eine Hausverwaltung nicht nur um die Mietverwaltung kümmert.

  • Aria Weidmann sagt:

    Ich bin gerade auf der Suche nach meiner ersten eigenen Wohnung und habe mich dabei gefragt, was man eigentlich unter den verschiedenen Hausverwaltungen versteht. Mir war gar nicht bewusst, dass es sowohl eine Wohnungseigentümergemeinschaft gibt, als auch eine Miet- oder Gewerbeimmobilienverwaltung. Ich habe mir ein paar Wohnungen von einer Hausverwaltung mit Wohnungseigentümergemeinschaft herausgesucht und werde mir demnächst auch die erste Wohnung anschauen.

  • Mario Schwarz sagt:

    Mir war nicht klar, dass eine Hausverwaltung auch Wirtschaftspläne erstellt. Ich möchte durch meine baldige Abwesenheit ebenfalls eine Firma für Hausverwaltung engagieren. Hoffentlich finde ich die nächste Woche einen passenden Experten dafür.

  • Jan Dijkstra sagt:

    Gut zu wissen, dass die Entscheidung über die Verwaltung die Eigentümer im Rahmen eines Mehrheitsentscheids treffen. Ich suche aktuell nach einer professionellen Verwaltung für mein Haus und Grundstück. Am besten mache ich mich heute auf die Suche nach einem Profi für die Immobilienverwaltung.

  • Christine sagt:

    Mein Vater ist Hausverwalter. Ich wusste aber nie genau, was das eigentlich ist. Danke für die Erklärung, welche diverse Bereiche der Job umfasst.

  • Elsa Horneke sagt:

    Vielen Dank für diesen informativen Beitrag! Ich möchte später gerne in der Hausverwaltung arbeiten. Mein Freund besitzt zwei Wohnungen, um die ich mich kümmern werde. Interessant zu lesen, dass man beim Gewerbeamt gemeldet sein. Danke für den hilfreichen Artikel!

  • Annika Schmidt sagt:

    Wow, das ist definitiv eine lange Liste an Aufgaben der Hausverwaltung. Ich bin Mieterin und bin hin und wieder in Kontakt mit meiner Hausverwaltung. Mir war aber nicht, dass sie so viele Aufgaben von Wartung über Erstellung der Hausordnung zu Protokollierung aller Nebenkosten tragen. Und trotz alledem sind sie immer nett und offen für Fragen und Unterstützung, da bedankt man sich viel zu selten.

  • Bernhardt Braun sagt:

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Hausverwaltung. Ich suche gerade nach einer geeigneten Wohneigentumsverwaltung. Interessant, dass in Deutschland eine Erlaubnis durch die Behörden notwendig ist, um als Hausverwalter tätig sein zu dürfen.

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